In Deutschland anerkannt: das 3. Geschlecht


Immer wieder gibt es Fälle von Babys, die ohne klar zuordenbare Geschlechtsorgane auf die Welt kommen. Bisher hat man dann oft die Eltern “entscheiden” lassen, welches Geschlecht sie für plausibler halten und dann sogenannte „feminisierende“ oder „maskulinisierende“ Genitaloperationen an den Kindern durchgeführt, wobei deren Körper einfach angepasst wurde.

Statt zu hinterfragen, dass es es vielleicht auch mehr zwischen Himmel und Erde gibt, als schwarz und weiß, Mann und Frau, wurden intergeschlechtliche Menschen quasi “passend gemacht“. Diese Entscheidungen haben jedoch vielfach zu massiven psychischen und physischen Problemen bei den Heranwachsenden geführt, die sich dann in einem für sie falschen Körper wiedergefunden haben.

Denn bei Intersexuellen gibt es keine eindeutige Zugehörigkeit zum Männlichen oder zum Weiblichen. Aber ein neuer Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland will es jenen Personen ab jetzt nicht nur ersparen, sich zu einem Geschlecht bekennen zu müssen zu dem sie sich nicht zugehörig fühlen, es bestätigt diese Uneindeutigkeit nun als drittes Geschlecht.

Mit diesem Beschluss, der die bisherige bloße Mann-Frau-Betrachtung aufhebt, wird ein drittes Geschlecht im Geburtenregister gefordert. Bisher gab es hierin nur die Angaben “weiblich” oder “männlich” beziehungsweise seit 2013 die Möglichkeit, die Angabe auszulassen. Dieses Auslassen ist dem Bundesverfassungsgericht jedoch zu wenig: Vielmehr soll das dritte Geschlecht nicht nur ein Weglassen sein, sondern tatsächlich positiv wahrgenommen werden.

So soll künftig das Wort „inter”, „divers” oder eine andere „positive Bezeichnung des Geschlechts” im Geburtenregister angeführt werden, um Menschen, die weder weiblich noch männlich sind sondern intersexuell, die Möglichkeit zu geben, ihre geschlechtliche Identität „positiv” eintragen zu lassen. Nicht mehr nur durch ein Auslassen definiert zu werden, sondern anerkannt und wahrgenommen zu werden ist ein enorm wichtiger Schritt zur Identitätsstiftung von Intersexuellen und ein Schritt weg von Diskriminierung.

Für (laut den Vereinten Nationen) ungefähr 1,7 % der Weltbevölkerung, die intersexuell sind, darüber hinaus hoffentlich auch ein Schritt zur Enttabuisierung sowie mehr Verständnis und Akzeptanz.

Nur ein Wort in einem Formular, das jedoch in der Realität bahnbrechend und gesellschaftsverändernd sein kann. Denn dieses dritte Geschlecht muss zukünftig von der gesamten deutschen Rechtsordnung, die bisher einzig auf Zweigeschlechtlichkeit ausgelegt war, anerkannt werden. Und wird nicht nur die dann obsolet werdende Anrede “Sehr geehrte Damen und Herren”, sondern wohl ebenso zahlreiche andere Regelungen, wie beispielsweise die der Eheschließung und vieles mehr verändern.

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