Warum hat sie sich nicht gewehrt? Warum hat sie ihren Peiniger nicht geschlagen, getreten, Widerstand geleistet?
Wenn es um eine Vergewaltigung geht, denken viele Menschen, dass sie sich zur Wehr setzen, zurückschlagen würden, wenn sie angegriffen werden.
Doch eine neue Studie aus Schweden belegt: Den (vorwiegend weiblichen) Opfern einer Vergewaltigung ist es oft überhaupt nicht möglich, Widerstand zu leisten. Die Frauen verfallen während des Angriffs in einen paralysierten Zustand, der jegliche Abwehrreaktion verhindert. Sie sind regelrecht gelähmt.
Diese Reaktion wird “tonische Bewegungslosigkeit” genannt. Bei Tieren gilt sie als evolutionäre adaptive Abwehrreaktion auf einen räuberischen Angriff, wenn Widerstand nicht möglich ist und andere Ressourcen nicht verfügbar sind. Über die tonische Immobilität beim Menschen ist jedoch nur sehr wenig bekannt.
Vergewaltigung: Die Opfer sind wie gelähmt
Um dies zu untersuchen, erfassten Dr. Anna Möller und ihre Kollegen vom Karolinksa Institutet und dem Stockholm South General Hospital die tonische Bewegungslosigkeit zum Zeitpunkt des Angriffs bei 298 Frauen, die die Notfall-Klinik für Vergewaltigungsopfer in Stockholm innerhalb eines Monats nach einem sexuellen Angriff aufgesucht hatten.
Sexuelle Gewalt: Eine übermächtige Bedrohung, die zur Lähmung der Opfer führt
Von den Frauen berichteten 70% über eine deutliche tonische Immobilität, 48% sogar über über eine extreme tonische Bewegungslosigkeit während des Angriffs. Studienautorin Möller: “Unsere Studie beweist, dass es Frauen in den meisten Fällen gar nicht möglich ist, Gegenwehr zu leisten.”
Warum die Diagnose “tonische Immobilität” vor Gericht so wichtig ist
Die Ergebnisse sind von enormer Tragweite – sowohl für die psychologische Betreuung der Opfer (die sich oft mit Selbst-Vorwürfen über ihren fehlenden Widerstand quälen und ein weit höheres Risiko einer Depression aufweisen als Frauen, die sich zur Wehr setzen konnten), vor allem aber auch für ihre Situation vor Gericht.
Denn nach wie vor wird die Anklage der Vergewaltigung teilweise abgemildert, wenn das Opfer sich in den Augen des Gerichts “nicht ausreichend” gewehrt hat. Möller: “Fehlende Gegenwehr wird dann manchmal als passive Zustimmung bewertet, das Strafmaß für den Täter gemildert. In den meisten Fällen handelt es sich bei der Bewegungslosigkeit des Opfers aber um eine logische biologische Reaktion auf eine übermächtige Bedrohung.”
Sie plädiert darauf, dass “tonische Bewegungslosigkeit” bei allen Opfern sexueller Angriffe routinemäßig beurteilt werden sollte.