Für das “Pickerl” muss ein Auto in festgelegten Abständen auf seine Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden. Das geschieht im Rahmen der sogenannten §57a-Begutachtung. Hier gibt’s alle Informationen rund ums Pickerl im Überblick.
Pickerl fürs Auto: Alles über die §57a-Begutachtung in Österreich
